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Gästebeitrag - ja, gerne!

Warum muss ich Gästebeitrag bezahlen und
Wofür wird das Geld verwendet?
Diese Fragen sind berechtigt. Wir wollen Ihnen die Notwendigkeit des Gästebeitrages aufzeigen und verdeutlichen, welche Vorteile Sie durch die Gästekarte Butjadingen haben. Die Gemeinde Butjadingen mit den Nordseebädern Burhave mit Fedderwardersiel und Tossens erhebt den Gästebeitrag im gesamten Gemeindegebiet zur Finanzierung der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen, die üblicherweise in einer Gemeinde mit 6.400 Einwohnern nicht vorhanden sind und speziell den Gästen - einschließlich Ihnen - zugute kommen.

Höhe des Gästebeitrags 2025

Die Höhe des Gästebeitrags beträgt ab 01.01.2025:


01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person)
3,20 Euro Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
1,95 Euro Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos


01. November – 31. März
1,50 Euro Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
0,85 Euro Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

Vom Gästebeitrag sind befreit:

 

  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

  • Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.

  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.

  • Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.

  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen in voller Höhe tragen (Selbstzahler).

  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.

  • Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.

Quelle: Gemeinde Butjadingen unter (externe Verlinkung):

https://www.butjadingen.de/service-infos/allgemeine-informationen/gaestebeitrag

FERIENHAUS

MÖWE & ROBBE

F e r i e n p a r k   "A m   M e e r" im Nordseebad B U R H A V E im

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